§ 1 Anmeldung und Anspruch
Mit der schriftlichen Anmeldung zur Nutzung eines oder mehrerer Bungalows, Caravan-Stellplätze oder Zelte erwirbt der/die Anmeldende keinen Anspruch auf die Nutzung.
§ 2 Wirksamkeit der Anmeldung
Die Anmeldung für die Nutzung eines Bungalows oder Stellplatzes wird wirksam, wenn:
- Die Anmeldung schriftlich bestätigt wurde und
- Die Anzahlung erfolgt ist.