Allgemeine Geschäftsbedingungen
Campingplatz Touristenzentrum Zabakuck GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Campinggast und der Touristenzentrum Zabakuck GmbH, Am See 1, 39319 Jerichow OT Zabakuck.
- Die vertraglichen Leistungen der Touristenzentrum Zabakuck GmbH werden jeweils aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten und der Campingplatzordnung in der jeweils gültigen Fassung erbracht.
§ 2 Zustandekommen des Campingvertrages
- Die von Ihnen zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus den aufgeführten Kosten aus der Buchungsbestätigung und der jeweils gültigen Preisliste der Touristenzentrum Zabakuck GmbH, die auf der Homepage www.touristenzentrum-zabakuck.de sowie in der Rezeption eingesehen werden kann. Mit der Buchungsbestätigung und dem Nutzen des Campingplatzes akzeptieren Sie die aktuelle Preisliste, diese AGB und die Campingplatzordnung. Sie haben sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen selbstständig zu informieren.
- Die Zahlung der sonstigen Leistungen ist spätestens am Abreisetag in Bar oder per EC-Karte zu entrichten.
- Sie können jederzeit mit entsprechender schriftlicher Erklärung gegenüber der Touristenzentrum Zabakuck GmbH vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Campingvertrag erfolgt durch schriftliche Erklärung, entweder eingescannt per E-Mail, mit Ihrer Unterschrift. Im Falle des Rücktritts ist die Touristenzentrum Zabakuck GmbH berechtigt, eine Entschädigung auf der Grundlage der aktuellen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen zu verlangen (siehe § 3).
- Reservierungen können online über das Buchungsformular vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie der Touristenzentrum Zabakuck GmbH den Abschluss eines Campingvertrages (Stellplatzmietvertrag) an. Ein Vertragsverhältnis kommt allerdings erst dann zustande, wenn die Buchung durch die Touristenzentrum Zabakuck GmbH schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde und die Stellplatzgebühren/Mietgebühr geleistet wurden.
- Mit der von der Touristenzentrum Zabakuck GmbH per E-Mail oder Post an Sie versandten verbindlichen Buchungsbestätigung kommt zwischen Ihnen und der Touristenzentrum Zabakuck GmbH ein wirksamer Campingvertrag zustande. Die Anzahlung der Stellplatzgebühren/Mietgebühr steht in der Buchungsbestätigung mit der Buchungsnummer und ist mit der angegebenen Zahlungsfrist auf folgendes Konto zu überweisen:
| Bank | MagdeBurg |
| IBAN | DE74 8105 3272 0711 0100 56 |
- Bei fristlosem Verstreichen der Zahlungsfrist für die Stellplatzmiete wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht, und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
- Platzwünsche werden bei der Buchung nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und/oder eine Stellplatznummer besteht nicht. Das Touristenzentrum Zabakuck behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit des jeweiligen Buchungszeitpunktes Plätze zuzuweisen. Sollte ein gemieteter Stellplatz im Buchungszeitraum, gleich aus welchen Gründen, nicht zur Verfügung stehen, sind Ihre Ansprüche ausgeschlossen. Die Weitervermietung von angemieteten Stellplätzen ist nicht gestattet.
- Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Touristenzentrum Zabakuck GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
- Der reservierte Stell-/Zeltplatz steht Ihnen am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise ist der Platz bis 11:00 Uhr in einem sauberen Zustand zu verlassen. Gäste unserer Mieteinheiten können am Anreisetag ab 15:00 Uhr die Mieteinheit beziehen. Am Abreisetag ist Check-out bis 10:00 Uhr.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses, ob durch Ablauf der Mietzeit oder durch Kündigung des Mietverhältnisses, haben Sie den Stellplatz geräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Von Ihnen vorgenommene Veränderungen, egal ob sie von der Touristenzentrum Zabakuck GmbH genehmigt wurden oder nicht, sind von Ihnen auf eigene Kosten zu entfernen. Kommen Sie dieser Verpflichtung trotz Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme von der Touristenzentrum Zabakuck GmbH nicht nach, ist die Touristenzentrum Zabakuck GmbH berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Ihre Kosten zu veranlassen.
§ 3 Zahlungs- & Stornierungsbedingungen
Zahlungsbedingungen Stellplätze
Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags wird 30 Tage vor Anreise fällig:
- bei Buchungen ab 4 Nächten,
- Kategorie A Stellplatz Buchung,
- an Event-Wochenenden (z. B. Himmelfahrt, Pfingsten usw.),
- bei Gruppenbuchungen ab 4 Stellplätzen.
Stornierungsbedingungen Stellplätze
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Stornierungsbedingungen von 100 % nach Buchung des Stellplatzes. Aus Kulanz reduziert die Touristenzentrum Zabakuck GmbH die Stornierungskosten wie folgt:
| Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| mindestens 30 Tage vor Anreise | keine Stornierungsgebühr |
| alle kurzfristigeren Stornierungen bzw. No-Show | Höhe der geleisteten Anzahlung (25 %) |
Zahlungsbedingungen Mieteinheiten
Mieteinheiten müssen immer 7 Tage nach Buchungsbestätigung in Vorkasse bezahlt werden. Bei Buchungen von Mieteinheiten über den Jahreswechsel ist die Anzahlung am 15.02. des Anreisejahres fällig.
Stornierung Mieteinheiten
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Stornierungsbedingungen von 100 % nach Buchung der Mietunterkunft. Aus Kulanz reduziert die Touristenzentrum Zabakuck GmbH die Stornierungskosten wie folgt:
| Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung | Stornierungskosten vom Gesamtpreis |
|---|---|
| mindestens 60 Tage vor Anreise | 60 % |
| 59 – 30 Tage vor Anreise | 80 % |
| weniger als 30 Tage vor Anreise oder No-Show | 100 % |
Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Touristenzentrum Zabakuck GmbH ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
Bei späterem Rücktritt oder vorzeitiger Abreise sind Sie zur Bezahlung des Gesamtbetrags für alle gebuchten Stellplätze oder gebuchten Mietobjekte, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, in voller Höhe verpflichtet.
Empfehlung: Reiserücktrittsversicherung
Ihnen wird der Abschluss einer privaten Reisestornierungs- oder Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Diese sichert Sie gegen die häufigsten Stornogründe wie Krankheit, Unfall, Trauerfall oder berufliche Hinderung ab.
§ 4 Mietbedingungen
- Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet oder eines Erwachsenen, dem von dem/der/den Erziehungsberechtigten die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Die schriftliche Einverständniserklärung ist einschließlich einer Kopie des Personalausweises von dem/der/den Erziehungsberechtigten vom Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Anreise in der Anmeldung der Touristenzentrum Zabakuck GmbH unaufgefordert vorzulegen.
- Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet haben. Als Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haften Sie persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von Ihnen angemeldeten Personen. Ihre Besucher müssen vor Betreten des Campingplatzes angemeldet werden.
- Sie sind allgemein zum Wohlverhalten, zur Einhaltung der Sauberkeit des Stellplatzes sowie des Campingplatzes im Allgemeinen, zur Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Sie erkennen für sich und die von Ihnen angemeldeten Personen die Campingplatzordnung der Touristenzentrum Zabakuck GmbH an.
- Treten Mängel oder Defekte auf, verpflichten Sie sich, die Touristenzentrum Zabakuck GmbH unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
§ 5 Nutzungsbedingungen
- Eine Nutzung der Abstellplätze und der dort aufgestellten Wohnwagen, Reisemobile und Zelte sowie Mietobjekte zu längerfristigen Wohnzwecken ist nicht zulässig.
- Betreiben Sie in Ihrem Wohnwagen/Wohnmobil eine Gasanlage, ist vor Mietbeginn eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und/oder Zelten bzw. Vorzelten vorzulegen. Ebenso sind Sie auf eigene Kosten für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Gasüberprüfung verantwortlich (G 607 Prüfrichtlinie Deutschland). Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Touristenzentrum Zabakuck GmbH berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen, um andere Campinggäste nicht zu gefährden.
- Sie verpflichten sich, den gemieteten Stellplatz einschließlich des dort abgestellten Wohnwagens oder Wohnmobils bzw. Mietobjekte stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu halten.
- Ein Abstellen von Pkw ist nur auf den dafür von der Touristenzentrum Zabakuck GmbH zugewiesenen Plätzen zulässig. Pkw und andere Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf eventuell unbelegten Stellplätzen abgestellt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung der Touristenzentrum Zabakuck GmbH und müssen angemeldet werden.
- Jede Gebrauchsüberlassung an Dritte, insbesondere die Vermietung oder Weiterverpachtung überlassener Flächen oder privater Camping- und Erholungseinrichtungen (Zelte, Wohnwagen etc.), ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Campingplatzbetreibers.
- Es stehen begrenzt Parkplätze direkt vor dem Campingplatz zur Verfügung. Für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernimmt die Touristenzentrum Zabakuck GmbH keine Haftung.
§ 6 Stromversorgung
- Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Sie, sofern Sie als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten. Als Stromanschluss gilt eine Steckdose. Die Stromübergabe erfolgt am Stromkasten.
§ 7 Internetversorgung
- Zur Internetnutzung über WLAN hat die Touristenzentrum Zabakuck GmbH für das Campingplatzgelände als Vermittler zur Versorgung von Internetdienstleistungen einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
- Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH ist nur als Vermittler tätig zwischen Ihnen als Nutzer und Vertragspartner einerseits und dem Internetdienstleister als Ihrem Vertragspartner andererseits, der für die störungsfreie Versorgung eines schnellen Internets per WLAN zuständig ist. Störungen bei der einwandfreien Nutzung des Internets haben Sie dem Internetdienstleister als Ihrem Vertragspartner selbst mitzuteilen.
§ 8 Tagesgäste & Strandnutzung
- Der Tageseintritt ist berechtigt zur Nutzung des Strandbereichs und der allgemein zugänglichen Anlagen am Tag der Lösung des Tickets während der Öffnungszeiten.
- Tageseintrittskarten und Saisonkarten werden bei Erwerb sofort fällig und sind grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig.
- Das Baden erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Aufsichtspflicht der Touristenzentrum Zabakuck GmbH über badende Gäste besteht nicht; bei minderjährigen Gästen liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten.
- Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH kann den Zutritt zum Strandbereich aus Gründen der Sicherheit, der Auslastung oder bei Verstoß gegen die Campingplatzordnung verweigern oder beenden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht.
§ 9 Umwelt und Naturschutz
- Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände verboten. Das Grillen ist auf dem Gelände der Touristenzentrum Zabakuck GmbH grundsätzlich erlaubt. Weiteres regelt die Campingplatzordnung.
§ 10 Weisungsbefugnis
Der Campingplatzbetreiber hat das Hausrecht. Weiteres regelt die Campingplatzordnung.
§ 11 Beendigung des Campingvertrages
- Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn das jeweilige Mietobjekt nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ihnen werden gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits darüber hinaus sind jedoch ausgeschlossen.
- Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn Sie durch Ihr Verhalten nachhaltig gegen den Campingvertrag oder die Campingplatzordnung verstoßen, andere gefährden, wiederholte Störungen verursachen, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornehmen oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten. In diesem Fall haben Sie den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Ihre Ersatzansprüche sind in dem Fall ausgeschlossen.
- Hat die Touristenzentrum Zabakuck GmbH den Vertrag Ihnen gegenüber fristlos gekündigt, haben Sie den bzw. die angemieteten Stellplätze selbst und ebenso den Campingplatz an sich unverzüglich zu verlassen.
§ 12 Haftung des Campinggastes
Ihre Haftung sowie die Haftung der mit Ihnen den Urlaub auf dem Campingplatz verbringenden Personen und Ihrer Besucher:
- Sie und die Sie begleitenden Personen verpflichten sich, den angemieteten Stellplatz sowie alle Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. der Touristenzentrum Zabakuck GmbH pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes, des Mietobjektes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes sind Sie ersatzpflichtig, soweit sie von Ihnen oder den zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen, Ihren Besuchern etc. verursacht worden sind. Die durch Sie verursachten Schäden sind unverzüglich an der Anmeldung zu melden.
- Leisten Sie Schadenersatz, so ist die Touristenzentrum Zabakuck GmbH verpflichtet, Ihnen etwaige Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.
§ 13 Tiere
- Hunde sind auf dem Campingplatz herzlich willkommen. Die Mitnahme ist bei Buchung anzumelden und kostenpflichtig gemäß aktueller Preisliste.
- Auf dem gesamten Campingplatz besteht Leinenpflicht. „Listenhunde“ im Sinne der gesetzlichen Regelungen sind der Touristenzentrum Zabakuck GmbH bei Buchung anzuzeigen; die Touristenzentrum Zabakuck GmbH behält sich vor, die Aufnahme im Einzelfall abzulehnen.
- Hunde dürfen nicht den allgemeinen Gästestrand betreten. Für Hundebesitzer steht der ausgewiesene separate Hundebereich zur Verfügung.
- Als Hundehalter sind Sie für die ordnungsgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften Ihres Tieres verantwortlich.
- Hunde dürfen nicht alleine in Mietunterkünften zurückgelassen werden, sofern keine andere Vereinbarung mit der Touristenzentrum Zabakuck GmbH getroffen wurde.
- Der Aufenthalt von Hunden in der Gastronomie ist nicht gestattet.
§ 14 Haftungsbeschränkung
- Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des gesamten Campingplatzes entstehen. Ihre Ansprüche auf Schadensersatz sind deshalb grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH haftet nur für Schäden, die im Rahmen einer Pflichtverletzung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht sind. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Touristenzentrum Zabakuck GmbH.
- Insbesondere haftet die Touristenzentrum Zabakuck GmbH nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Gas- und Internetversorgung entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte.
- Ferner haftet die Touristenzentrum Zabakuck GmbH nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht, sofern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
- Das Baden im See sowie die Nutzung der jeweiligen Strandabschnitte am Campingplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden, ob Personen- oder Sachschäden jedweder Art, ist ausgeschlossen.
- Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH weist im Rahmen der Haftung ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur und Umwelt herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste, etwa durch Äste, Insekten, sonstige wildlebende Tiere, Witterungsbedingungen etc., auftreten können. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden sowie durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
§ 15 Datenschutz
Sie sind damit einverstanden, dass die Touristenzentrum Zabakuck GmbH sämtliche Angaben zum Vertragsverhältnis sowie die Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichern und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abrechnung verwenden darf. Eine Mitteilung der gespeicherten Daten an außenstehende Dritte erfolgt nicht.
§ 16 Fotoaufnahmen
In unregelmäßigen Abständen werden auf dem Gelände der Touristenzentrum Zabakuck GmbH Foto- und Filmarbeiten durchgeführt. Sobald dies der Fall sein sollte, werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung oder ggf. Ablehnung schriftlich zu erteilen.
§ 17 Zusätzliche Hinweise
- Änderungen und Ergänzungen der mit der Touristenzentrum Zabakuck GmbH geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Zwischen Ihnen und der Touristenzentrum Zabakuck GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Burg. Sie bestätigen, dass Ihre persönlichen Angaben korrekt sind. Sie erkennen durch die Bezahlung der Nutzungsentgelte diese AGB einschließlich der Platzordnung an.
- Eine Aufrechnung Ihrer Forderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Ergänzend gilt die gültige Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze des Landes Sachsen-Anhalt, die jederzeit in der Rezeption eingesehen werden kann.
§ 18 Änderungen der Homepage- und Prospektinformationen
Alleine die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Die Informationen und Preise in Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (z. B. bei der Energieversorgung, Anhebung der Mineralölsteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer oder bei sonstigen Steuern und Abgaben etc.) möglich sind.
§ 19 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Touristenzentrum Zabakuck GmbH unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
