Touristenzentrum Zabakuck GmbH
Am See 1
39307 Jerichow / OT Zabakuck
Geschäftsführerin: Cornelia Borner
Tel:039348/928180
Fax:039348/928148
E-Mail:
info@touristenzentrum-zabakuck.de
Amtsgericht:
Burg
Handelsregister:
HRB 601-Stendal
Umsatzsteuer-ID:
DE338681553
Inhaltlich verantwortlich:
Cornelia Borner
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§
1 Mit der schriftlichen Anmeldung zur
n
Nutzung
eines oder mehrerer Bungalows
n
Nutzung
eines oder mehrerer Caravan- bzw. Wohnmobilstellplätze
n
Aufstellung
eines oder mehrerer Zelte
erwirbt der/ die Anmeldende keinen Anspruch auf die
Nutzung.
§
2 Die Anmeldung für die Bungalownutzung/Stellplätze wird dann
wirksam, wenn diese
schriftlich durch die Touristenzentrum Zabakuck GmbH bestätigt wurde
und die
Anzahlung erfolgte.
Diese Bestätigung enthält:
1.
Zeitraum der Nutzung / Anreise- und
Abreisetag
2.
Anzahl der Stellplätze und Parzellen- /
Bungalownummer
3.
Entgelt der Nutzung
4.
Höhe der Anzahlung
§
3 Kurzcamper haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen
bestimmten Stell-/
Standplatz für Zelt oder mobilen Wohnwagen / Caravan. Erst mit der
Zusage durch das
berechtigte Personal der Touristenzentrum Zabakuck GmbH und der
erfolgten Bezahlung
am Anreisetag in der vollen Höhe einer Tagesgebühr gemäß Preisliste,
entsteht der
Anspruch.
§
4 Bungalowbucher können am Anreisetag ab 15 Uhr den Bungalow
beziehen. Am
Abreisetag ist dieser bis 10 Uhr an das entsprechende Personal zu
übergeben. Die
Belegung des Bungalows richtet sich nach deren Auslegung.
Ist eine Anreise zum gebuchten Termin nicht möglich, ist eine
Stornogebühr zu zahlen.
Die Stornogebühr bemißt sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
3 Tage vor
Anreise 50 %
21 Tage vor Anreise 25
% des Gesamtpreises.
Keine Rückzahlung erfolgt bei vorzeitiger Beendigung des gebuchten
Aufenthaltes.
Bei
rechtzeitiger Absage ihrerseits wird ihnen die
Reservierungsgebühr, abzüglich 50%
Verwaltungskostenpauschale zurück erstattet.
§
5 Kurzcamper/ Bungalownutzer/Gäste der Dauercamper haben am
Abreisetag der Übernachtungbis
12 Uhr das Gelände der Touristenzentrum
Zabakuck GmbH zu verlassen. Verlängert sich der
Aufenthalt bis spätestens 22 Uhr, so ist ein
Besucherentgelt zu entrichten.
§
6 Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH haftet nicht für
Schäden durch Naturereignisse
am Privateigentum oder der Gesundheit und des Körpers der Urlauber,
Camper und
Besucher.
Eine Haftung wird ebenfalls nicht übernommen, wenn durch schuldhaftes
Verhalten des
Besuchers oder Urlaubers bzw. Campers der Schaden entstanden ist.
Die Haftung der Touristenzentrum Zabakuck GmbH ist beschränkt bei
versicherungs-
pflichtigen Regulierungen gegenüber den Urlaubern, Campern oder
Besuchern
wenn der Schaden bei der Benutzung der
Anlagen und Wege der Toristenzentrum
Zabakuck GmbH durch technische Mängel oder
Vernachlässigung
derVerkehrssicherungspflicht entstanden ist.
§
7 Die durch die Touristenzentrum Zabakuck GmbH erteilte Erlaubnis
zur Mitführung von
Haustieren verpflichtet den Halter zur erhöhten Sorgfaltspflicht.
Er hat zu garantieren,
dass vom mitgeführten Haustier keine Gefahren für Leben und
Gesundheit oder
Belästigung der anderen Besucher/Urlauber/Camper des
Touristenzentrums ausgeht.
Für die mitgeführten Tiere haftet der Halter ausschließlich
selbst. Der Halter hat
Nachweise für die Haftpflichtversicherung und vorbeugende
Gesundheitsschutz-
maßnahmen - wie Impfungen der Tiere insbesondere gegen für den
Menschen
gefährliche und übertragbare Krankheiten mitzuführen und auf
Verlangen vorzuzeigen.
§ 8
Handelt ein Besucher / Urlauber / Camper entgegen der durch
Aushang
bekanntgemachten Campingplatzordnung sowie gegen die im Gesetz
oder in der
Ortssatzung geltenden Normen oder gegen die mündlich bzw.
schriftlich erteilte
Anordnung durch einen Bediensteten der Touristenzentrum Zabakuck
GmbH im
Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtungen zur
Aufrechterhaltung von
Sicherheit und Ordnung, so kann die Touristenzentrum Zabakuck
GmbH unter Angabe
der Gründe das bestehende Vertragsverhältnis fristlos kündigen
und nach Hausrecht
den / die Betroffenen sofort vom Platz verweisen. Alle
entstehenden Kosten trägt der
Verursacher.
§
9 Bei Verdacht auf Erkrankungen, von denen Gefahr für die
Gesundheit anderer Menschen
ausgehen kann, ist das Hygienegesetz einzuhalten.
§ 10
Für Dauer- / Saisoncamper gelten im weiteren die besonderen
Geschäftsbedingungen,
die auf der Dauer- und Saisoncampinganmeldung dokumentiert sind.
§ 11
Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Burg.
§ 12
Die aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2011
bis auf
Widerruf.
Zabakuck,
den 27.01.2011
Staschull
Borner
Aufsichtsratsvorsitzender
Geschäftsführerin
Bei
weiteren Anfragen bitte an das Touristenzentrum wenden.
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