Entgeltordnung
für die Nutzung des Campingplatzes "Zabakucker See" der Touristenzentrum Zabakuck GmbH
§ 1 Allgemeines
Der Campingplatz Zabakucker See steht für Besucher, Kurzcamper, Bungalownutzer und Dauercamper in der Saison zur Verfügung.
Nutzungszeitraum
Saison: vom 1. April bis 31. Oktober
Außerhalb der Saison dürfen Dauercamper ihre Einrichtungen auf dem Stellplatz stehen lassen.
§ 2 Entgeltpflicht
Für die Nutzung der Angebote des Campingplatzes "Zabakucker See" wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der aktuellen jährlichen Preisliste (Anlage).
- Besucher entrichten das Entgelt mit Betreten des Geländes.
- Kurzcamper entrichten das Entgelt am Anreisetag.
- Bungalownutzer entrichten 25% des Entgeltes 14 Tage nach der schriftlichen Buchungsbestätigung und das Restentgelt bei Anreise. Entgelte für Energie und Endreinigung sind bei Abmeldung zu entrichten.
- Dauercamper entrichten das Entgelt je zur Hälfte zum 01.04. und 01.09. eines jeden Jahres oder monatlich mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 5% der Gesamtsumme.
§ 3 Entgelte
(1) Regelentgelte
- Besucher in der Saison
Besucher der Touristenzentrum Zabakuck GmbH haben entsprechend der Preisliste ein Tages- bzw. Übernachtungsentgelt zu entrichten.
- Kurzcamping in der Saison
Das Entgelt für einen Kurzzeitcampingplatz unterteilt sich in das Entgelt für den Stellplatz und den Personenzuschlag.
- Bungalownutzung
Für die Bungalownutzung wird ein Übernachtungsentgelt erhoben.
- Dauercamping
Das Entgelt für Dauercamping unterteilt sich in:
- Entgelt für den Stellplatz (01.04. bis 31.03.des Folgejahres)
- Personenzuschlag (01.04. bis 31.10.)
(2) Sonderentgelte
Werden auf Antrag Leistungen ausgeführt, die nicht in dieser Entgeltordnung enthalten sind, so ist der entstandene Kostenaufwand zu berechnen.
§ 4 In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung tritt am 01.04.2014 in Kraft.
gez. Staschull gez. Borner
Aufsichtsratsvorsitzender Geschäftsführerin