Entgeltordnung
für die Nutzung des Campingplatzes
„Zabakucker See“ der Touristenzentrum Zabakuck GmbH
§ 1
Allgemeines
Der
Campingplatz Zabakucker See steht für Besucher, Kurzcamper,
Bungalownutzer und Dauercamper in der Saison zur Verfügung.
Nutzungszeitraum
Saison
vom 1. April bis 31. Oktober
Außerhalb
der Saison dürfen Dauercamper ihre Einrichtungen auf dem Stellplatz
stehen lassen.
§ 2
Entgeltpflicht
Für die
Nutzung der Angebote des Campingplatzes „Zabakucker See“ wird ein
Entgelt erhoben.
Die Höhe
des Entgeltes richtet sich nach der aktuellen jährlichen Preisliste
(Anlage).
-
Besucher entrichten das Entgelt mit Betreten des
Geländes.
-
Kurzcamper entrichten das Entgelt am Anreisetag.
-
Bungalownutzer entrichten 25% des Entgeltes 14 Tage nach
der schriftlichen Buchungsbestätigung und das Restentgelt bei Anreise.
Entgelte für Energie und Endreinigung sind bei Abmeldung zu entrichten.
-
Dauercamper entrichten das Entgelt je zur Hälfte zum
01.04. und 01.09. eines jeden Jahres oder monatlich mit einer
zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 5% der Gesamtsumme.
§3
Entgelte
(1)
Regelentgelte
1.
Besucher in der Saison
Besucher der Touristenzentrum Zabakuck GmbH
haben entsprechend der Preisliste ein Tages- bzw. Übernachtungsentgelt
zu entrichten.
2.
Kurzcamping in der Saison
Das Entgelt für einen Kurzzeitcampingplatz
unterteilt sich in das Entgelt für den Stellplatz und den
Personenzuschlag
Zusätzliche Entgelte sind zu entrichten für:
-
PKW/Krad-Stellplatz
-
Stromanschluss,
Küchenbenutzung
-
Hunde
-
Duschenbenutzung
3.
Bungalownutzung
Für die Bungalownutzung wird ein
Übernachtungsentgelt erhoben.
Zusätzliche Entgelte sind zu entrichten für:
-
Elektroenergie
(verbrauchsabhängig)
-
zusätzliche
PKW/Krad
-
Hunde
4.
Dauercamping
Das Entgelt für Dauercamping unterteilt sich
in:
Entgelt für den
Stellplatz
(01.04. bis 31.03.des Folgejahres) und
den
Personenzuschlag
(01.04. bis 31.10.)
Zusätzliche Entgelte sind zu entrichten für:
-
Elektroenergie (verbrauchsabhängig)
-
Wasser/ Abwasser (verbrauchsabhängig bei Einzelanschlüssen)
-
Stellplätze für PKW/ Krad
-
Hunde
Die Höhe der Entgelte sind der jeweilig gültigen Preisliste zu
entnehmen.
(2)
Sonderentgelte
Werden auf Antrag Leistungen ausgeführt, die nicht in diesem
Entgeltordnung enthalten
sind, so ist der entstandene Kostenaufwand zu berechnen.
§4
In-Kraft-Treten
Die
Entgeltordnung tritt am 01.04.2014 in Kraft.
gez.
Staschull
gez. Borner
Aufsichtratsvorsitzender
Geschäftsführerin
Bei
weiteren Anfragen bitte an das Touristenzentrum wenden.
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